Der Ärger mit dem VZ
Seit Kurzem ist zu lesen, dass StudiVZ mal wieder gegen einen Anbieter vorgeht, der in seinem Firmen- bzw. Domainnamen auf das “VZ” für Verzeichnis zurückgreift. Erwischt hat es dieses Mal die Community “Börsen-VZ“, gegen die die Tochter des Holtzbrinck-Verlages eine einstweilige Verfügung erwirkte.
Ob StudiVZ wirklich dauerhaft “Interessensgruppe + VZ” vor anderen Mitbewerbern schützen lassen kann, bleibt unterdessen fraglich und wird wahrscheinlich in mehreren gerichtlichen Instanzen zu klären sein. Das “Börsen-VZ” jedenfalls benutzt derweil nur noch “b-vz”, um der einstweiligen Verfügung durch das Landgericht Hamburg zu entsprechen.
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