Medien

Cameron erwägt Zensur

Dass Neue Medien wie z.B. Facebook und Twitter bei den Unruhen in Großbritannien eine große Rolle gespielt haben, dürfte unbestritten sein. Nun stellt sich für die Regierung allerdings die Frage, wie und ob diese für die Zukunft reglementiert werden sollen. Premierminister David Cameron sinniert laut einem Artikel bei heise online darüber, wie man die Gewaltbereiten quasi aussperren könne, die u.a. ihre Blackberrys nutzen, um ihr Vorgehen mit anderen abszusprechen.

Was auf den ersten Anschein nur logisch erscheint, birgt bei näherer Betrachtung allerdings einiges an Problemen: Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte steht selbstverständlich unter dem Richtervorbehalt. Wenn also nun mehrere Tatverdächtige ausgemacht wurden, die ihre Mobilfunkgeräte zu strafbaren Zwecken verwenden, müsste man konsequenterweise ihren Zugang auf die o.g. Seiten blockieren. Da nicht für alle Fälle gleich zeitnah ein Richter erreicht werden könnte, müsste ein dafür geschaffenes Gesetz etwas ähnliches wie “Gefahr im Verzug” definieren. Damit gäbe man den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, innerhalb von Minuten flächendeckend “Kommunikationssperren” zu verhängen.

Läuft alles rechtens ab und werden von diesen Einschränkungen nur Straftäter erfasst, könnte man damit ja noch leben; allerdings erscheint die Gefahr groß, dass solche Mittel (wie wir dies auch neulich in Deutschland erfahren mussten) nicht nur verhältnismäßig eingesetzt werden. Was dieser unrechtmäßige Gebrauch jener Sperren für Auswirkungen auf die Rechtsordnung haben könnte, mag man sich gar nicht ausdenken.

Von rechtlichen Bedenken abgesehen, darf man m.E. auch an der technischen Umsetzbarkeit bzw. Effektivität zweifeln: Was für ein Verwaltungsapparat wäre denn notwendig, um die vielschichtige Kommunikation tausender Jugendlicher zu überwachen? Schließlich würde es ja nicht ausreichen, nur einige wenige Handys “abzuschalten”. Wie sähe dann die rechtliche Prüfung jeder dieser Einzelfälle aus? Hier scheint das Durchwinken von Grundrechtseingriffen vorprogrammiert. Weiterhin darf an genau der Erkennung möglicher Straftäter gezweifelt werden. Sollen hier Such-Algorithmen zur Anwendung kommen? Wahrscheinlicher ist, dass wieder sämtliche eingeloggte Teilnehmer bestimmter Mobilfunk-Basisstationen analysiert werden, deren Datenverkehr nochmals genauer unter die Lupe genommen wird.

Trotz dieser Bedenken scheint es nur eine Frage der Zeit, bis diese Instrumente auch in Deutschland von den üblichen Verdächtigen in Erwägung gezogen werden.

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Samstag, August 13th, 2011 Medien Keine Kommentare

Leistungsschutzgeld

Mario Sixtus hat es auf den Punkt gebracht, was auch ich von dem Leistungsschutzrecht halte, das von verschiedenen Seiten gefordert wird:

Liebe Verleger,
das tut jetzt vielleicht ein wenig weh, aber einer muss es mal deutlich sagen: Euch hat niemand gerufen! Niemand hat gesagt: “Mein Internet ist so leer, kann da nicht mal jemand Zeitungstexte oder so was reinkippen?“ Ihr seid freiwillig gekommen, und ihr habt eure Verlagstexte freiwillig ins Web gestellt. Zu Hauf. Und kostenlos. Ihr nehmt keinen Eintritt für die Besichtigung eurer Hyperlink-freien Wörterwüsten, weil ihr genau wisst, dass niemand dafür Geld ausgeben würde. Ihr habt seriöse und un- seriöse SEO-Fritzen mit Geld beworfen, damit Google eure Seiten besonders lieb hat. Ihr seid ohne Einladung auf diese Party gekommen. Das ist okay, ihr könnt gerne ein wenig mitfeiern. Prost! Aber wisst ihr, was gar nicht geht? Dass ihr jetzt von den anderen Gästen hier Geld kassieren wollt. Sogar per Gesetz. Verleger: geht’s noch? › Continue reading

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Donnerstag, Juni 23rd, 2011 Medien Keine Kommentare

Recht zum Remix?

In den letzten 24 Stunden hat die unfreiwillige Wahlwerbung für die CDU hohe Wellen geschlagen, die in Form eines “Remixes” eines bestehenden Plakates von Wolfgang Schäuble Verbreitung fand. Es geht um Folgendes: Der Blog netzpolitik.org nahm sich ein Foto, das den Bundesinnenminister in einem Flieger sitzend zeigt und eröffnete einen “Remix-Wettbewerb”. Anstelle des Slogans “Wir haben die Kraft für Sicherheit und Freiheit” sollten die Nutzer eigene Sprüche einsetzen und die neuen Plakate übermitteln. Nach kurzer Zeit meldete sich die Fotografin des Werkes, Laurence Chaperon, und teilte dem Blog-Betreiber mit, sie sei nicht mit der Nutzung der Fotografie einverstanden und verlange die Einstellung der Aktion.

Wie erst vor einigen Stunden bekannt wurde, will die Urheberrechtsinhaberin allerdings nun doch nicht rechtliche Schritte gegen netzpolitik.org ergreifen. Gegenüber heise online äußerte sie sich, sie fände dennoch, dass ihr Urheberrecht verletzt sei. In seinem Lawblog bezweifelt Rechtsanwalt Udo Vetter genau das. Er verweist u.a. auf folgende Passage der Homepage der CDU:

Alle Bilder auf www.bilder.cdu.de können für redaktionelle Zwecke unter Angabe des Bildnachweises
(Foto: www.bilder.cdu.de) sowie des Fotografen (soweit genannt) kostenlos verwendet werden.

Fraglich ist eben nur, welche Rechte die Fotografin eigentlich der CDU eingeräumt hat. Im Lawblog geht der Autor davon aus, dass sie wohl keinen Knebelvertrag habe und insofern die Nutzung zulässig sei. Ich kann zwar keine rechtliche Abschätzung dieses Falles liefern, aber bevor sowas nicht geklärt ist, würde ich vorsichtshalber die Werke eines Dritten nicht ohne dessen ausdrückliche Genehmigung verwenden, vor allem nicht, wenn die zugrundeliegende Aufnahme verändert wird. So viel Respekt müsste man vor der Arbeit von Frau Chaperon haben.

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Mittwoch, August 12th, 2009 Medien, Web 2.0 Keine Kommentare

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