Was auf den ersten Anschein nur logisch erscheint, birgt bei näherer Betrachtung allerdings einiges an Problemen: Ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte steht selbstverständlich unter dem Richtervorbehalt. Wenn also nun mehrere Tatverdächtige ausgemacht wurden, die ihre Mobilfunkgeräte zu strafbaren Zwecken verwenden, müsste man konsequenterweise ihren Zugang auf die o.g. Seiten blockieren. Da nicht für alle Fälle gleich zeitnah ein Richter erreicht werden könnte, müsste ein dafür geschaffenes Gesetz etwas ähnliches wie “Gefahr im Verzug” definieren. Damit gäbe man den Sicherheitsbehörden die Möglichkeit, innerhalb von Minuten flächendeckend “Kommunikationssperren” zu verhängen.
Läuft alles rechtens ab und werden von diesen Einschränkungen nur Straftäter erfasst, könnte man damit ja noch leben; allerdings erscheint die Gefahr groß, dass solche Mittel (wie wir dies auch neulich in Deutschland erfahren mussten) nicht nur verhältnismäßig eingesetzt werden. Was dieser unrechtmäßige Gebrauch jener Sperren für Auswirkungen auf die Rechtsordnung haben könnte, mag man sich gar nicht ausdenken.
Von rechtlichen Bedenken abgesehen, darf man m.E. auch an der technischen Umsetzbarkeit bzw. Effektivität zweifeln: Was für ein Verwaltungsapparat wäre denn notwendig, um die vielschichtige Kommunikation tausender Jugendlicher zu überwachen? Schließlich würde es ja nicht ausreichen, nur einige wenige Handys “abzuschalten”. Wie sähe dann die rechtliche Prüfung jeder dieser Einzelfälle aus? Hier scheint das Durchwinken von Grundrechtseingriffen vorprogrammiert. Weiterhin darf an genau der Erkennung möglicher Straftäter gezweifelt werden. Sollen hier Such-Algorithmen zur Anwendung kommen? Wahrscheinlicher ist, dass wieder sämtliche eingeloggte Teilnehmer bestimmter Mobilfunk-Basisstationen analysiert werden, deren Datenverkehr nochmals genauer unter die Lupe genommen wird.
Trotz dieser Bedenken scheint es nur eine Frage der Zeit, bis diese Instrumente auch in Deutschland von den üblichen Verdächtigen in Erwägung gezogen werden.
Liebe Verleger,
das tut jetzt vielleicht ein wenig weh, aber einer muss es mal deutlich sagen: Euch hat niemand gerufen! Niemand hat gesagt: “Mein Internet ist so leer, kann da nicht mal jemand Zeitungstexte oder so was reinkippen?“ Ihr seid freiwillig gekommen, und ihr habt eure Verlagstexte freiwillig ins Web gestellt. Zu Hauf. Und kostenlos. Ihr nehmt keinen Eintritt für die Besichtigung eurer Hyperlink-freien Wörterwüsten, weil ihr genau wisst, dass niemand dafür Geld ausgeben würde. Ihr habt seriöse und un- seriöse SEO-Fritzen mit Geld beworfen, damit Google eure Seiten besonders lieb hat. Ihr seid ohne Einladung auf diese Party gekommen. Das ist okay, ihr könnt gerne ein wenig mitfeiern. Prost! Aber wisst ihr, was gar nicht geht? Dass ihr jetzt von den anderen Gästen hier Geld kassieren wollt. Sogar per Gesetz. Verleger: geht’s noch?
Bitte unterbrecht mich, falls ich etwas falsch verstanden habe mit diesem “Leistungsschutzrecht“, was gut sein kann, denn logisch ist das alles bestimmt nicht. Ihr wollt eine Art Steuer kassieren für all die Arbeit, die es bereitet, Texte online zu publizieren. Das ist die Leistung, die geschützt und bezahlt werden soll. Nicht etwa die Texte selbst sind es, für die ihr honoriert werden wollt, sondern das Zusammentragen und online stellen. Richtig? Wo und wie dieses Geld eingesammelt werden soll, ist zwar noch nicht ganz klar, aber immerhin habt ihr da schon ein paar Ideen. Vielleicht aber könnte man dazu auch Wahnvorstellung sagen. Einer dieser Einfälle, der ein wenig nach Megalomanie, Irrwitz und gekränktem Narzissmus schmeckt, lautet: News-Aggregatoren sollen zahlen. Also Angebote wie Google News. Dafür, dass sie diese Textschnipselchen anzeigen, die als Hyperlinks dienen, die zu euren Verlagsangeboten führen. Google spült euch die Hälfte eurer Besucher auf die Seiten und jetzt sollen sie dafür bezahlen? Das ist in etwa so, als würde ein Restaurantbesitzer Geld von den Taxifahrern verlangen, die ihnen Gäste bringen.
Dann ist da noch die Idee, gewerbliche Computernutzer zur Kasse zu bitten. Pauschal und auf Verdacht. Denn sie könnten ja irgendwie davon profitieren, dass ihr umgeklöppelte Agenturmeldungen, Oktoberfest-Bilderklickstrecken und überlaufende Inhalte eures Print-Redaktionssystems ins Web pumpt. Eine Verleger-GEZ wollt Ihr euch zusammenlobbyieren. Einerseits. Auf der anderen Seite droht ihr mit rituellem Selbstmord, wenn die gebührenfinanzierte Tagesschau eine iPhone-App bereitstellt. Wie geht das zusammen? Die Öffentlich-Rechtlichen sind aufgrund ihrer Gebührenfinanzierung eure erklärten Todfeinde, andererseits wollt ihr euch in gebührenfinanzierte Verleger verwandeln? Ja habt Ihr denn überhaupt keinen Stolz?
Die Gewerkschaften habt ihr schon auf eurer Seite. Das ist kein Wunder. Gewerkschaften sind in etwa so fortschrittsfreudig wie die Taliban. Hätte es sie damals schon gegeben, wären sie sicherlich auch gegen die Einführung des Buchdrucks gewesen, da er schließlich zu Arbeits- platzabbau in den klösterlichen Schreibstuben führt. Und die schwarz-gelbe Regierung hat ein wie auch immer geartetes Leistungsschutzrecht sogar schon in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Das ist ebenfalls kein Wunder, schließlich hat sich die politische Elite mit der alten Medien-Oligarchie prima arrangiert. Man kennt sich und weiß sich zu nehmen.
Der CTRL-Verlust-Blogger Michael Seemann hat den hübschen Begriff “Leistungsschutzgeld“ erfunden. Eigentlich wollt ihr auch ein “Leitungsschutzgeld“: Wer beruflich eine Internet-Leitung hat, soll zahlen, zu eurem Artenschutz. Wisst ihr was, Verleger? Haut doch einfach ab aus dem Web, wenn es euch hier nicht gefällt. Nehmt eure Texte mit und druckt sie auf Papier oder schickt sie meinetwegen per Fax weg. Denn: Euch hat niemand gerufen.
Quelle: http://carta.info/36869/verlegerforderung-leistungsschutzrecht-ja-habt-ihr-denn-ueberhaupt-keinen-stolz/ (Creative Commons-Lizenz)
Wie erst vor einigen Stunden bekannt wurde, will die Urheberrechtsinhaberin allerdings nun doch nicht rechtliche Schritte gegen netzpolitik.org ergreifen. Gegenüber heise online äußerte sie sich, sie fände dennoch, dass ihr Urheberrecht verletzt sei. In seinem Lawblog bezweifelt Rechtsanwalt Udo Vetter genau das. Er verweist u.a. auf folgende Passage der Homepage der CDU:
Alle Bilder auf www.bilder.cdu.de können für redaktionelle Zwecke unter Angabe des Bildnachweises
(Foto: www.bilder.cdu.de) sowie des Fotografen (soweit genannt) kostenlos verwendet werden.
Fraglich ist eben nur, welche Rechte die Fotografin eigentlich der CDU eingeräumt hat. Im Lawblog geht der Autor davon aus, dass sie wohl keinen Knebelvertrag habe und insofern die Nutzung zulässig sei. Ich kann zwar keine rechtliche Abschätzung dieses Falles liefern, aber bevor sowas nicht geklärt ist, würde ich vorsichtshalber die Werke eines Dritten nicht ohne dessen ausdrückliche Genehmigung verwenden, vor allem nicht, wenn die zugrundeliegende Aufnahme verändert wird. So viel Respekt müsste man vor der Arbeit von Frau Chaperon haben.