Netzpolitik
Recht zum Remix?
In den letzten 24 Stunden hat die unfreiwillige Wahlwerbung für die CDU hohe Wellen geschlagen, die in Form eines “Remixes” eines bestehenden Plakates von Wolfgang Schäuble Verbreitung fand. Es geht um Folgendes: Der Blog netzpolitik.org nahm sich ein Foto, das den Bundesinnenminister in einem Flieger sitzend zeigt und eröffnete einen “Remix-Wettbewerb”. Anstelle des Slogans “Wir haben die Kraft für Sicherheit und Freiheit” sollten die Nutzer eigene Sprüche einsetzen und die neuen Plakate übermitteln. Nach kurzer Zeit meldete sich die Fotografin des Werkes, Laurence Chaperon, und teilte dem Blog-Betreiber mit, sie sei nicht mit der Nutzung der Fotografie einverstanden und verlange die Einstellung der Aktion.
Wie erst vor einigen Stunden bekannt wurde, will die Urheberrechtsinhaberin allerdings nun doch nicht rechtliche Schritte gegen netzpolitik.org ergreifen. Gegenüber heise online äußerte sie sich, sie fände dennoch, dass ihr Urheberrecht verletzt sei. In seinem Lawblog bezweifelt Rechtsanwalt Udo Vetter genau das. Er verweist u.a. auf folgende Passage der Homepage der CDU:
Alle Bilder auf www.bilder.cdu.de können für redaktionelle Zwecke unter Angabe des Bildnachweises
(Foto: www.bilder.cdu.de) sowie des Fotografen (soweit genannt) kostenlos verwendet werden.
Fraglich ist eben nur, welche Rechte die Fotografin eigentlich der CDU eingeräumt hat. Im Lawblog geht der Autor davon aus, dass sie wohl keinen Knebelvertrag habe und insofern die Nutzung zulässig sei. Ich kann zwar keine rechtliche Abschätzung dieses Falles liefern, aber bevor sowas nicht geklärt ist, würde ich vorsichtshalber die Werke eines Dritten nicht ohne dessen ausdrückliche Genehmigung verwenden, vor allem nicht, wenn die zugrundeliegende Aufnahme verändert wird. So viel Respekt müsste man vor der Arbeit von Frau Chaperon haben.